Gerne können Sie Ihre Rezepte hier online anfordern. Ab dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept gesetzlich verpflichtend. Das heißt, ihre Rezepte können gesetzlich Versicherte nur noch über Ihre Versichertenkarte oder über eine spezielle APP in der Apotheke ihrer Wahl abholen.
BItte beachten Sie, dass aus technischen Gründen bei Anforderung am Vormittag die Rezepte erst ab 13.30 Uhr in der Apotheke Ihrer Wahl abholbar sind, bei Anforderung ab 13.00 Uhr erst ab 18.30 Uhr.
Jedes Quartal müssen wir dazu Ihre Versichertenkarte zuerst einlesen, bevor wir Rezepte - auch Ihre Dauermedikation - freischalten können.
Privatrezepte, grüne Rezepte, Betäubungsmittelrezepte, Hilfsmittelrezepte und Überweisungsformulare müssen weiterhin in der Praxis direkt abgeholt werden.