Gerne können Sie Ihre Rezepte hier online anfordern. Ab dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept gesetzlich verpflichtend. Das heißt, ihre Rezepte können gesetzlich Versicherte nur noch über Ihre Versichertenkarte oder über eine spezielle APP in der Apotheke ihrer Wahl abholen.
Jedes Quartal müssen wir dazu Ihre Versichertenkarte zuerst einlesen, bevor wir Rezepte - auch Ihre Dauermedikation - freischalten können.
Alle weiteren Folgerezepte im Quartal können Sie dann nach Bestellung bei uns nach 12 Stunden direkt in einer Apotheke ihrer Wahl abholen - mit App oder Versichertenkarte. Privatrezepte, grüne Rezepte, Betäubungsmittelrezepte, Hilfsmittelrezepte und Überweisungsformulare müssen weiterhin in der Praxis direkt abgeholt werden.